Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cyber-System für Endverbraucher
Aufgrund der Gesetzeslage sind wir verpflichtet, sehr umfangreiche Bedingungen sowie Erklärungen in unseren AGB`s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) aufzunehmen. Es ist nicht unsere Absicht, unsere Kunden mit seitenlangem "Kleingedruckten" hinters Licht zu führen. Wir versuchen, all unser Handeln auf den Kunden auszurichten. Wenn Sie Probleme mit unseren Produkten oder der Lieferung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. 040/ 27147 601007 oder per Email unter [email protected], damit wir die Sache schnell in Ihrem Sinne bereinigen können!
Vertragsabschluss: Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen ist die
Reboxx GmbH
Lindberghstrasse 4
86343 Königsbrunn
nachfolgend auch Verkäufer, Hersteller oder Cyber-System genannt.
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Individualabreden in Form von abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen zu diesen AGB sind möglich und vorrangig.
§ 2 Vertragsabschluß
(1) Auf unseren Internetseiten, in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Cyber-Systemaufgrund des Selbstbelieferungsvorbehalts und der Schnelllebigkeit des Notebookgeschäfts 10 Kalendertage gebunden. Der Kunde ist berechtigt den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(2) Bei individuellen Anfertigungen (Lackierung eines oder mehrerer Notebooks) ist der Besteller mit dem Eingang seiner Bestellung bei Cyber-System nach den gesetzlichen Vorschriften an seinen Auftrag gebunden.
(3) Alle späteren Änderungen der Bestellung, die zwischen Cyber-System und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Cyber-System wirksam.
(4) Cyber-System weist den Besteller ausdrücklich darauf hin, dass für Ware, die nach den Vorstellungen des Bestellers angefertigt werden (individuelle Anfertigungen), nicht das Kaufrecht sondern das Werkvertragsrecht gilt, daa die Ware speziell für den Besteller angefertigt wird. Der Besteller kann bis zur Fertigstellung der individuellen Anfertigung jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist Cyber System nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die vollständige vereinbarte Vergütung zu verlangen, Cyber System wird den Rechnungsbetrag jedoch um die ersparten Aufwendungen, Kosten und alternativen Schadensminderungen reduzieren, die durch die Kündigung bedingt sind. Sofern der Besteller seinen Auftrag ändern oder kündigen möchte sollte er dies Cyber System im eigenen Interesse zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitteilen.
§ 3 Preise, Preisänderungen
(1) Die Preise an Endverbraucher schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Die Preise enthalten auch die Verpackungskosten von Cyber-System.
(3) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferzeiten
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich von Cyber-System zugesagt werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung von Cyber-System. Cyber-System hat nur eigenes Verschulden zu vertreten und nicht das ihrer Lieferanten.
(2) Bei Vorliegen von durch Cyber-System zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Besteller gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf mindestens zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Cyber-System beginnt.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Gewährleistung
(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird erinnerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, hat Cyber-System das Recht, den Mangel durch maximal drei Nachbesserungsversuche abzustellen. Scheitern die Nachbesserungsversuche von Cyber-System, so gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Diese beginnen mit dem Datum des Empfangs der Lieferung beim Besteller zu laufen.
(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
(4) Sofern der Käufer den Kaufgegenstand überobligatorisch oder in sonstiger Weise benutzt hat und die Ware insbesondere verschmutzt oder beschädigt ist, ist die Ware vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftungseinschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen oder für Pflichtverletzungen durch die Kardinalpflichten, das Leben, der Körper sowie die Gesundheit geschädigt wurde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Gegenüber einem Transporteur, Lageristen oder sonstigen Dritten, insbesondere bei Zugriffen Dritter, wieu.a. Gerichtsvollzieher, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers und seine beschränkte Verfügungsbefugnis hinweisen und Cyber Systems unverzüglich benachrichtigen, damit der Cyber Systems seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Cyber Systems die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Cyber Systems berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer ist gemäß § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
§ 9 Zahlung
(1)Der Besteller oder Käufer erhält die Ware grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Der Besteller oder Käufer ist verpflichtet innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Ware zu bezahlen. Sofern die Zahlung vom Besteller oder Käufer nicht pünktlich erfolgt, kann dies zu entsprechenden Lieferverzögerungen führen, die Cyber-System nicht zu vertreten hat.
(2) Für den Besteller besteht darüber hinaus die Möglichkeit per Nachnahme zu bezahlen. Der Besteller ist dafür verantwortlich, Cyber Cystem über diese Zahlungsart zu informieren und das erforderliche Einverständnis einzuholen, sowie für den Zeitpunkt der Lieferung genügend Barmittel bereit zu halten, um den Kaufpreis im Rahmen der Warenübergabe an den Spediteur zu zahlen. Empfangsvollmacht des Transporteurs für die Kaufpreisentgegennahme wird seitens Cyber System versichert.
(3) Zudem besteht für den Besteller die Möglichkeit, den Kauf der Ware über ein Darlehen zu finanzieren. Cyber Cystem ist bei diesem Wunsch gerne behilflich und wird den Finanzierungsantrag an den Kreditgeber weiterleiten. Der Darlehensvertrag wird dann zwischen dem Kunden und dem Darlehensgeber geschlossen. Die Annahme der Warenbestellung des Kunden durch Cyber System steht unter dem Vorbehalt der Finanzierungszusage durch den Darlehensgeber.
(4) Der Besteller ist bereits vor Abschluss des Werk- bzw. Kaufvertrages dazu verpflichtet Cyber-System darüber zu informieren, wenn diesem Umstände bekannt sind, die seine Zahlungsfähigkeit einschränken oder verhindern können. Ein Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht kann Cyber-System zu einer Strafanzeige wegen Betruges veranlassen.
(5) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
(6) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(7) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Im Vordergrund steht die Zufriedenheit unserer Kunden. Um alle Bestellungen nach den Wünschen unserer Kunden ausführen zu können, müssen wir bestimmte Daten speichern. Das sind zunächst die Adressenangaben oder aber für bestimmte Zahlungsarten notwendige weitere Daten. Weiter werden im Rahmen der Bestellungen die jeweiligen Bestelldaten (Artikel, Preis, Menge etc.) den Adressdaten zuordnen. Cyber-System bietet für Bezahlvorgänge eine SSW-Verschlüsselung an, so dass das Ausspähen der Daten durch unbefugte Dritte erschwert wird. Die Kundendaten werden bei einzelnen Verarbeitungsschritten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung nur an Unternehmensangehörige oder andere Unternehmen weitergegeben, die Cyber-System bei der Bestellabwicklung unterstützen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Daten vor der Rücksendung der Ware von den Festplatten oder sonstigen Speichern gelöscht sind. Cyber Systems ersetzt keine Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch den Verstoß gegen diese Regelung entstehen.
(2) Der Käufer oder Besteller erklärt sich bei Vertragsabschluß mit den Datenschutz und Datensicherheitsregeln einverstanden.
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